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   BFH, 08.10.2007 - III B 55/06   

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https://dejure.org/2007,9352
BFH, 08.10.2007 - III B 55/06 (https://dejure.org/2007,9352)
BFH, Entscheidung vom 08.10.2007 - III B 55/06 (https://dejure.org/2007,9352)
BFH, Entscheidung vom 08. Oktober 2007 - III B 55/06 (https://dejure.org/2007,9352)
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 29.10.2004 - XI B 213/02

    Übergehen von Beweisanträgen

    Auszug aus BFH, 08.10.2007 - III B 55/06
    Abgesehen davon, dass der Kläger im Schriftsatz vom 30. Juni 2006 erklärt hat, er begehre keine weitere Beweiserhebung, hätte er für die Rüge, das FG habe angebotene Beweise nicht erhoben, darlegen müssen, welche Beweisanträge er konkret gestellt hat und inwiefern die Erhebung der beantragten Beweise ausgehend von der Rechtsauffassung des FG zu einer anderen Entscheidung geführt hätten (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 29. Oktober 2004 XI B 213/02, BFH/NV 2005, 566, m.w.N.).
  • BFH, 05.06.2007 - I R 1/06

    Besteuerungsrecht für Arbeitslohn bei doppelter Ansässigkeit des Arbeitgebers -

    Auszug aus BFH, 08.10.2007 - III B 55/06
    Hierzu hätte der Kläger ausführen müssen, wie das rechtliche Gehör verwehrt wurde, was er bei rechtzeitiger Gewährung des Gehörs zusätzlich geltend gemacht hätte und inwieweit dies zu einer für ihn günstigeren Entscheidung hätte führen können (vgl. BFH-Urteil vom 5. Juni 2007 I R 1/06, BFH/NV 2007, 2000, m.w.N.).
  • BFH, 04.06.2004 - VI B 256/01

    Private Nutzung betrieblicher Kfz

    Auszug aus BFH, 08.10.2007 - III B 55/06
    Denn die Grundsätze der Beweiswürdigung sind revisionsrechtlich dem materiellen Recht zuzuordnen und daher der Prüfung im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde entzogen (BFH-Beschluss vom 4. Juni 2004 VI B 256/01, BFH/NV 2004, 1416; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 115 Rz 82).
  • BFH, 22.12.2011 - XI B 21/11

    Umsatzbesteuerung der entgeltlichen Leistungen eines Forstverbandes an seine

    a) Mit einem solchen Beschwerdevorbringen, das sich gegen die materielle Richtigkeit der Vorentscheidung einschließlich der Tatsachen- und Beweiswürdigung wendet, wird allerdings keiner der in § 115 Abs. 2 FGO abschließend aufgeführten Gründe für die Zulassung der Revision geltend gemacht (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 2. Oktober 2007 IX B 24/07, BFH/NV 2008, 92; vom 8. Oktober 2007 III B 55/06, BFH/NV 2008, 95).
  • BFH, 14.04.2009 - II B 92/08

    Rüge eines Verfahrensmangels - Verstoß gegen das Recht auf Akteneinsicht -

    Mit den Einwendungen gegen die Richtigkeit der Vorentscheidung einschließlich der Tatsachen- und Beweiswürdigung macht der Kläger keine Verfahrensmängel, sondern Verstöße gegen materielles Recht und somit keinen Grund für die Zulassung der Revision geltend (BFH-Beschlüsse vom 2. Oktober 2007 IX B 24/07, BFH/NV 2008, 92; vom 8. Oktober 2007 III B 55/06, BFH/NV 2008, 95; vom 30. Oktober 2007 VIII B 153/06, BFH/NV 2008, 389, und vom 18. Dezember 2007 XI B 16/07, BFH/NV 2008, 595).
  • BFH, 14.10.2009 - IX B 105/09

    NZB: Divergenz, Tatsachenwürdigung und Beweiswürdigung, Sachaufklärung,

    a) Im gerügten Verstoß des FG gegen die Grundsätze der Beweiswürdigung liegt nämlich nicht die Geltendmachung eines Verfahrensfehlers, sondern eine allenfalls unzutreffende materielle Rechtsanwendung, die nicht zur Zulassung der Revision führt (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 7. Juli 2005 IV B 101/03, BFH/NV 2005, 2205; vom 8. Oktober 2007 III B 55/06, BFH/NV 2008, 95, unter 3.; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 115 Rz 82, m.w.N.).
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